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    Gremien

    Pfarrgemeinderat

    Abb: Der Pfarrgemeinderat, 2022

    Aufgaben: „Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des umfassenden Heilsauftrags der Kirche. Seine Aufgabe ist es, in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend bzw. beschließend mitzuwirken, ebenso für die Einheit in der Pfarrgemeinde sowie mit dem Bischof und der Weltkirche Sorge zu tragen.“ (I. / § 2) Beispielhaft seien folgende Aufgaben genannt: Verantwortliche für die verschiedenen Dienste finden, den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter unterstützen, gemeinsame Aktionen durchführen usw. Rechtlich gesehen soll der PGR mitentscheiden z. B. in Fragen der Gottesdienstregelung, der Gestaltung von Festen, der Herausgabe des Pfarrbriefs usw. (Quelle: Ordnung für das Apostolat der Laien im Bistum Passau, 2. Aufl. vom März 2007, S. 15 und S. 17)

    Die Anzahl der gewählten Mitglieder des Pfarrgemeinderats hängt von der Größe der Pfarrei ab. Für Passau-Neustift gilt die Zahl von 12 Pfarrgemeinderäten. Zusätzlich gehören als Hauptamtliche Mitarbeiter automatisch dem PGR an: Der Pfarrer, der Kaplan, die Gemeindereferentin, der Patoralreferent und die Leiterin des Kinderhauses. Hinzuberufen arbeiten außerdem im PGR mit: die Leiterin des Seniorenclubs, der KAB-Vorsitzende, sowie ein Mitglied des Elternbeirat der Mittelschule Passau-Neustift.

    Pfarrgemeinderatsmitglieder (2022-2026)

    Gewählte Mitlglieder

    Hauptamtliche Mitglieder

    Hinzuberufene Mitglieder

    Folgende Ausschüsse wurden gebildet:

    Neben der Ausschussarbeit trifft sich der Pfarrgemeinderat in d. Regel viermal im Jahr zur Vollversammlung, davon einmal als Pfarrverbandssitzung mit dem PGR Auerbach.

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    Kirchenverwaltung

    Die Kirchenverwaltung vertritt die Katholische Kirchenstiftung und ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei. Damit obliegen ihr folgende Aufgaben:

    Der Pfarrer ist von Amtswegen Mitglied und zugleich Vorstand aller Kirchenverwaltungen in der Pfarreiengemeinschaft. Die letzte Kirchenverwaltungswahl war im November 2018. Die aktuelle Amtsperiode dauert von 01.01.2019 bis 31.12.2024. Als Kirchenpfleger von Passau-Neustift wurde Maria Mayr-Fischer gewählt.

    Mitglieder der Kirchenverwaltung

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